Wofür benötige ich ein Halteverbot bzw. eine Halteverbotszone?

Ein Halteverbot bzw. eine Halteverbotszone erspart Ihnen vor allem in einer Großstadt wie Berlin viel Stress. Vollgeparkte Straßen sind in vielen Bezirken zur Normalität geworden.

Eine Halteverbotszone hilft Ihnen bei einem Umzug, einer Küchenanlieferung oder auch aus anderen wichtigen Anlässen eine geeignete freie Parklücke zum besseren Be- und Entladen, Freizuhalten.

Wie viele Tage vorher sollte eine Halteverbotszone bestellt werden?

Umso früher desto besser lautet die Devise. Wir benötigen eine gewisse Vorlaufzeit um die Genehmigung rechtzeitig einholen zu können und alle vorschriften seitens der zuständigen Strassenverkehrsbehörde einhalten zu können. Somit beläuft sich die Vorlaufzeit auf mindestens 7 Tage vor der eigentlichen Gültigkeit der Halteverbotszone.

Wozu wird eine Genehmigung benötigt?

Damit die Halteverbotszone rechtsgültig ist, muss eine Genehmigung von der jeweiligen Verkehrsbehörde beantragt und am Tag der Gültigkeit vorliegen. Die Einholung der Genehmigung übernehmen wir für Sie. 

In welchen Fällen wird eine beidseitige Halteverbotszone benötigt?

Eine beidseitige Halteverbotszone wird benötigt,  um den normalen Verkehr in engen Straßen nicht zu behindern. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob dies in Ihrer Straße der Fall ist, können Sie uns gerne Kontaktieren.

Wird eine einseitige Halteverbotszone bestellt, jedoch eine beidseitige Halteverbotszone von der Straßenverkehrsbehörde im Genehmigungsverfahren vorausgesetzt, können Sie diese im nachhinein für einen Aufpreis von 20 Euro dazubuchen.

Wann werden die Halteverbotsschilder aufgestellt?

Die für das Halteverbot benötigten Schilder werden mindestens 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt. Somit halten wir die Auflagen der Strassenverkehrsbehörde ein.

Was kostet das Halteverbot?

Mit unserem Kostenrechner auf „Halteverbotszone bestellen“, erhalten Sie mit nur wenigen Klicks und ohne Angabe von persönlichen Kontaktdaten, ein sofortiges  Preisangebot.

Was passiert am Tag der Gültigkeit mit Falschparkern?

Falschparker können Sie an das Ordnungsamt bzw. die örtliche Polizei melden. Dazu halten Sie bitte die Genehmigung und die sogenannte Negativliste ( auch Aufstellprotokoll genannt) bereit. Beide Dokumente erhalten Sie zeitnah nach Einrichtung der Halteverbotszone bzw. vor Gültigkeit des Halteverbots von uns an Ihre angegebene E-Mail Adresse zugeschickt.

Was muss ich nach dem Bezahlvorgang tun?

Sobald Sie alle Daten bezüglich des Halteverbots angegeben haben und der Bezahlvorgang abgeschlossen ist, erledigen wir den Rest für Sie. Die benötigte Genehmigung sowie das Aufstellprotokoll erhalten Sie zeitnah vor der Gültigkeit der Halteverbotszone. Nach Beendigung der Gültigkeit, holen wir die Halteverbotsschilder selbstverständlich ab.

Wann erhalte ich das Aufstellprotokoll und die Genehmigung?

Das Aufstellprotokoll und die Genehmigung erhalten Sie nachdem die Halteverbotszone fertig eingerichtet. Zeitnah, ca. 2 Tage vor Gültigkeit des Halteverbots senden wir Ihnen diese zwei Dokumente dann per Mail zu. Sollten Sie ein Tag vor Gültigkeit keine Mail erhalten haben, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Zustellung der Mail ein Fehler aufgetreten. In solch einem Fall können Sie uns gerne kontaktieren, wir senden Ihnen die benötigten Dokumente dann unverzüglich erneut zu.